7.01.2021
Liebe Eltern
der Grundschule Geweke/TS Spielbrink!
Wir haben
soeben die Schulmail erhalten,
sodass wir Ihnen nun die Details zu Organisation und Umsetzung von Distanzunterricht und Notbetreuung mitteilen können.
Es folgt ein
Überblick der wichtigsten Informationen:
· Der Präsenzunterricht findet
ab sofort bis zum 31. Januar 2021 nicht mehr statt. Ab Montag, den 11.
Januar 2021, findet – wie im Frühjahr 2020 – Lernen auf Distanz statt.
· Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu
betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten!
à Es soll bundesgesetzlich
geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche
Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu
Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
· Ab Montag, den 11. Januar 2021, findet an unserer Schule eine Notbetreuung statt.
Hierzu können alle Kinder angemeldet werden, die nach Erklärung der
Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine
Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
à Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen
und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts und
Betreuungszeitraums.
à In der Notbetreuung
findet kein regulärer Unterricht statt. Die Kinder, die die Notbetreuung
besuchen, erledigen in diesem Zeitraum ihre Aufgaben, die sie ansonsten zu
Hause bearbeiten müssten.
à Melden Sie Ihr Kind – nur bei Bedarf – zunächst telefonisch
in der Schule oder per E-Mail bei
der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer an. Geben Sie dabei den Betreuungszeitraum
(Tage/Uhrzeit) an. Ihr Kind bekommt dann ein Formular mit nach Hause, das
von Ihnen nochmals ausgefüllt werden muss. In diesem Formular erklären
Sie, dass Sie Ihr Kind an den angegebenen Tagen nicht zu Hause betreuen können.
· Ab Montag, den 11. Januar 2021, findet Lernen auf Distanz statt.
à Hierzu erhalten Sie alle
Informationen von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
Mit
freundlichen Grüßen
S. Kühnau T.
Kleineidam
(Schulleiterin) (Konrektor)
7.01.2021
Liebe Eltern
der Grundschule Geweke/TS Spielbrink!
Wir haben
soeben die Schulmail erhalten,
sodass wir Ihnen nun die Details zu Organisation und Umsetzung von Distanzunterricht und Notbetreuung mitteilen können.
Es folgt ein
Überblick der wichtigsten Informationen:
· Der Präsenzunterricht findet
ab sofort bis zum 31. Januar 2021 nicht mehr statt. Ab Montag, den 11.
Januar 2021, findet – wie im Frühjahr 2020 – Lernen auf Distanz statt.
· Alle Eltern sind aufgerufen, ihre Kinder – soweit möglich – zuhause zu
betreuen, um so einen Beitrag zur Kontaktreduzierung zu leisten!
à Es soll bundesgesetzlich
geregelt werden, dass das Kinderkrankengeld im Jahr 2021 für 10 zusätzliche
Tage pro Elternteil (20 zusätzliche Tage für Alleinerziehende) gewährt wird.
Der Anspruch soll auch für Fälle gelten, in denen eine Betreuung des Kindes zu
Hause erfolgt, weil dem Appell des Ministeriums für Schule gefolgt wird.
· Ab Montag, den 11. Januar 2021, findet an unserer Schule eine Notbetreuung statt.
Hierzu können alle Kinder angemeldet werden, die nach Erklärung der
Eltern nicht zuhause betreut werden können oder bei denen eine
Kindeswohlgefährdung vorliegen könnte.
à Das Betreuungsangebot umfasst für alle Schülerinnen
und Schüler den zeitlichen Umfang des regulären Unterrichts und
Betreuungszeitraums.
à In der Notbetreuung
findet kein regulärer Unterricht statt. Die Kinder, die die Notbetreuung
besuchen, erledigen in diesem Zeitraum ihre Aufgaben, die sie ansonsten zu
Hause bearbeiten müssten.
à Melden Sie Ihr Kind – nur bei Bedarf – zunächst telefonisch
in der Schule oder per E-Mail bei
der Klassenlehrerin oder beim Klassenlehrer an. Geben Sie dabei den Betreuungszeitraum
(Tage/Uhrzeit) an. Ihr Kind bekommt dann ein Formular mit nach Hause, das
von Ihnen nochmals ausgefüllt werden muss. In diesem Formular erklären
Sie, dass Sie Ihr Kind an den angegebenen Tagen nicht zu Hause betreuen können.
· Ab Montag, den 11. Januar 2021, findet Lernen auf Distanz statt.
à Hierzu erhalten Sie alle
Informationen von der Klassenlehrerin oder dem Klassenlehrer Ihres Kindes.
Mit
freundlichen Grüßen
S. Kühnau T.
Kleineidam
(Schulleiterin) (Konrektor)
Hygieneplan
Besondere
Maßnahmen zu Corona-Zeiten
· Anforderungen an die Hygiene in der Schule
Basierend
auf der Stellungnahme der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH),
des Bundesverbandes der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen
Gesundheitsdienstes (BVÖGD) und der Gesellschaft für Hygiene, Umweltmedizin und
Präventivmedizin (GHUP) ist bei der Beachtung von Präventionsmaßnahmen und der
Einhaltung bestimmter Rahmenbedingungen die Wiederaufnahme des Schulbetriebs
möglich. Im Wesentlichen sind die nachstehend genannten Punkte zu beachten:
· Zahl und
Zusammensetzung der Teilnehmerinnen und Teilnehmer
Die
Kinder werden mit Schulstart am 12.08.2020 jahrgangsbezogen unterrichtet. Die
Kinder stellen sich jahrgangsbezogen in ihrem festgelegten Raum auf dem
Schulhof auf. Auf dem ganzen Schulgelände besteht eine Mund-Nasenschutz-Pflicht
für alle Personen. Die
Klassen werden einzeln von ihren Lehrer*innen vom Schulhof in die Klassen
geführt. Am Eingang werden die Hände desinfiziert. Es gibt im Treppenhaus eine
Einbahnstraße.
Es hat eine namentliche und nach Sitzplatz bezogene Registrierung
zu erfolgen, um eine etwaige Nachbefragung bzw. Kontakt-Nachverfolgung zu
ermöglichen: d. h., feste Sitzplätze für alle Schüler*innen.
Personen mit bestimmten Vorerkrankungen sollten Rücksprache mit
Ärztin oder Arzt nehmen. Eltern entscheiden für ihre Kinder.
·
Persönliches Verhalten
Neben Beachten der
Husten- und Nies-Etikette, der Händehygiene und der Abstandsregeln sollten
keine Bedarfsgegenstände wie Gläser, Flaschen zum Trinken, Löffel etc.
gemeinsam genutzt werden. Stifte, Scheren und weitere Arbeitsmaterialien sollen
die Kinder aus ihrem Tornister benutzen, es wird untereinander nichts
ausgeliehen. Wichtig ist, dass die Kinder sich nach Betreten der Schule, nach
jedem Toilettengang und nach Pausen die Hände waschen. In jedem Klassenraum sind
Waschbecken, ausreichend Seife und Papierhandtücher vorhanden. Bei der Bring-
und Abholsituation ist auf den Abstand von 1,5m zu achten. Eltern betreten das
Schulgebäude nicht.
Elterngespräche mit
Schulleitung, Sekretariat und Lehrkräften sind weiterhin telefonisch möglich,
mit Termin persönlich auf dem Schulhof sowie am Sekretariatsfenster. Nur Kinder
und Lehrkräfte/Erzieher sollen das Schulgebäude betreten.
·
Ausschluss von Teilnehmerinnen und Teilnehmern mit Symptomen
Schülerinnen und Schüler, die im
Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust
des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind
daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG unmittelbar und
unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken, somit von den Eltern
abzuholen. Auch Schnupfen kann nach
Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion
gehören. Hat das Kind nur Schnupfen bleibt das Kind 24 Stunden zu Hause und
wird beobachtet. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt das Kind dann
wieder am Unterricht teil.
Symptomatisch
kranke Personen sind von der Teilnahme am Unterricht auszuschließen. Die
Beteiligten sollten keiner gefährdeten Gruppe angehören. Zur Symptomatik bei
COVID-19 finden Sie Hinweise in den medizinisch-hygienischen Stellungnahme
(FAQ). Falls wir etwas beobachten, informieren wir die Eltern und schicken das
Kind nach Hause.
· Gestaltung des
Unterrichtsraums
Die
Gestaltung der Räumlichkeit muss von der Tisch- und Sitzordnung, dem Zugang zum
Raum (auch Treppenhäuser und sonstige Verkehrsflächen) und zum Sitzplatz, den
Belüftungsmöglichkeiten und dem Zugang zu Toiletten und Waschgelegenheiten die
Gewähr bieten, dass der vorgegebene Mindestabstand zwischen allen Beteiligten
von 1,5 Metern zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann. Die
Hand-Kontaktflächen wie z.B. Tische sollen leicht zu reinigen sein. Immer
wieder Stoßlüften und für frische Luft sorgen. Auch den Abstand von 1,5m zu
Kolleg*innen einhalten. Die Türen, wenn möglich, offenstehen lassen, möglichst
wenig Kontakt mit den Türklinken.
·
Gestaltung der Pausen
Die Pausen finden jahrgangsbezogen
zu unterschiedlichen Zeiten, an verschiedenen Orten auf dem Schulhof mit Mund-Nasenschutz statt.
·
Erweiterte Präventivmaßnahmen durch Tragen von Masken
·
Ab dem 1. Oktober 2020 gilt für die Kinder in der
Primarstufe innerhalb ihres Klassenverbands im Unterrichtsraum keine Pflicht
zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung mehr.
·
Dies bedeutet, dass sie im Klassenraum auch dann, wenn
sie im Rahmen der Unterrichtsgestaltung ihren Sitzplatz verlassen, nicht mehr
zwingend die Mund-Nase-Bedeckung tragen müssen.
· Sobald
der Klassenraum verlassen wird, ist wie bisher, die Mund-Nase-Bedeckung zu
tragen.
Für alle Schulen hat das
Land NRW entschieden: Auf dem ganzen Schulgelände besteht eine Mund-Nasenschutz-Pflicht für alle
Personen. Auf dem Schulhof und in der Schule muss ein Mund-Nasen-Schutz
getragen werden. In der Klasse darf der Mund-Nasen-Schutz abgenommen werden.
· Händewasch- und
Händedesinfektionsmöglichkeiten
Es
ist für ausreichende Hände-Waschmöglichkeiten zu sorgen. Die Sanitäranlagen
müssen mindestens mit ausreichend Seifenspendern ausgestattet sein. Sie müssen
unter dem Kriterium der Abstandswahrung gut erreichbar sein. Auf das
Händeschütteln soll verzichtet werden. Die Hände sollten regelmäßig und
gründlich mit Wasser und Seife über 20-30 Sekunden gewaschen werden.
Hautverträgliche Händedesinfektionsmittel auf Alkoholbasis können bei nicht
sichtbarer Verschmutzung alternativ benutzt werden.
Die Toiletten sind jahrgangsbezogen beschriftet. Die Schülerinnen
und Schüler benutzen innen wie außen die Toiletten ihres Jahrgangs.
· Der Sport- und
Schwimmunterricht
Der Sportunterricht
findet bis zum 31.10.2020 vorerst im Freien statt.
Der Schwimmunterricht im 3. Schuljahr entfällt bis zum 31.10.2020.
Anstatt Schwimmen wird Sport unterrichtet.
·
Standards für die Sauberkeit in den Schulen
Potentiell
kontaminierte Flächen, die durch Händekontakte zu einer Übertragung beitragen
könnten, sollen durch eine arbeitstägliche Reinigung und in zuvor definierten
Bereichen (z.B. Handkontaktflächen, gemeinsam benutze Tastaturen,
Sanitäranlagen, Türkliniken und Treppenläufe) ggfls. durch eine zusätzliche
Flächendesinfektion mittels Wischdesinfektion (z.B. vorgetränkte Wischtücher) dekontaminiert werden. Derzeit wird dies durch eine
Fremdfirma täglich von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr gereinigt.
Wir benutzen bis 31.10.2020 keine
Hausschuhe.
· OGS
In
der OGS werden die Kinder jahrgangsbezogen betreut (Ausnahme Spielbrink: Jg. 1
+ Jg. 4 bilden eine konstante Gruppe).
Sollten sich Veränderungen ergeben
oder sich die Richtlinien ändern werden diese selbstverständlich aktualisiert
und auf unserer Homepage veröffentlicht.
Hagen, 01.10.2020
S. Kühnau
• Der Unterricht erfolgt nach der Stundentafel. Er findet jahrgangsbezogen statt (Religions- und Mitspracheunterricht kann somit stattfinden. Der Förderunterricht wird innerhalb des Jahrganges erteilt).
• Die Kinder haben festgelegte Aufstellplätze und werden von der Lehrerin bzw. dem Lehrer in das Gebäude geführt. Die Kinder werden nach wie vor immer ihre Hände waschen oder desinfizieren, wenn sie das Schulgebäude betreten, gleiches gilt vor dem Frühstück bzw. bei OGS -Kindern auch vor dem Mittagessen.
• Die Pausen finden jahrgangsbezogen zu unterschiedlichen Zeiten, an verschiedenen Orten auf dem Schulhof mit Mund-Nasenschutz statt.
• Schülerinnen und Schüler, die im Schulalltag COVID-19-Symptome (wie insbesondere Fieber, trockener Husten, Verlust des Geschmacks-/Geruchssinn) aufweisen, sind ansteckungsverdächtig. Sie sind daher zum Schutz der Anwesenden gemäß § 54 Absatz 3 SchulG unmittelbar und unverzüglich von der Schulleitung nach Hause zu schicken, somit von den Eltern abzuholen. Auch Schnupfen kann nach Aussage des Robert-Koch-Instituts zu den Symptomen einer COVID-19-Infektion gehören. Hat Ihr Kind nur Schnupfen lassen Sie Ihr Kind 24 Stunden zu Hause und beobachten es. Wenn keine weiteren Symptome auftreten, nimmt Ihr Kind dann wieder am Unterricht teil.